Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Bedingungen und Konditionen Wial Niederlande

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden am 6. Januar 2020 erstellt und zuletzt am 7. April 2020 geändert.
Die inhaltliche Änderung vom 7. April 2020 betrifft die Hinzufügung der neu angebotenen Form: Online (Art. 3) und die Beschreibung des Angebots wurde seit der Änderung entsprechend der enthaltenen Definition Angebot kategorisiert.

Artikel 1 Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
Angebot: Dies ist die Gesamtheit aller Produkte und Dienstleistungen von WIAL Nederland Training and Guidance. Siehe auch unsere Website.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
: diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Paketkosten: die Verpflegungskosten, die von WIAL Nederland während eines Kurses, einer Beratung zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Incompany sind diese für den Kunden.
Zertifikat: WIAL Nederland stellt allen Teilnehmern, die das Programm absolviert haben, ein Teilnahmezertifikat unter eigenem Namen aus.
Zertifizierung: WIAL weltweit ist die offizielle Zertifizierungsstelle für Action Learning. Es gibt Produkte von WIAL Nederland, die dem entsprechen.
Beratung: ein unternehmensinterner Prozess, der von WIAL Nederland in den Räumlichkeiten des Kunden für Forschung, Beschreibung, Aufbau und Umsetzungsbegleitung angeboten wird.
Moderatoren: das sind Action Learning Coaches/Trainer/Lehrer/Referenten/Forscher/Erfahrungsexperten und/oder Berater, die von WIAL Nederland eingesetzt werden und den Prozess gemäß unserem Programm und unseren Modellen betreuen.
Unternehmen/Gruppe: ein Training, eine Begleitung, die von WIAL Nederland für einen Kunden privat für eine vom Kunden zu benennende Gruppe von Teilnehmern angeboten wird.
Investition: die Investition in Euro ohne MwSt. für eines unserer Produkte und Dienstleistungen.
Kunde
: (i) jede Privatperson, die eine Schulung, Beratung von WIAL Nederland auf der Grundlage einer offenen Anmeldung erwirbt, oder (ii) jedes Unternehmen/jede Institution, die eine Schulung, Beratung von WIAL Nederland erwirbt.
Veranstaltungsortkosten: Kosten für die Anmietung von Räumen, die von WIAL Nederland für die Durchführung einer Schulung, Beratung zur Verfügung gestellt werden. Im Falle von Incompany sind diese für den Kunden.
Training & Trainingsmodul: wird hier als Synonym für Training, Guidance verwendet.
Schulungsmaterial: Schulungs-, Lehr- oder Anleitungsmaterial, Dokumentation oder sonstiges Material in jeglicher Form, das als Teil der Schulung, Beratung verwendet wird.
Online: wurde 2020 als Form zusätzlich zu den bestehenden physischen Treffen hinzugefügt. Seitdem kann eine Schulung oder Anleitung auch über ein Online-Tool verfolgt werden. Es kann auch möglich sein, für eine Ausbildung in einer kombinierten Form online und physisch angeboten werden.
Open Enrolment: eine Ausbildung, die, sofern mögliche Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind, ist offen für alle Interessenten.
Vereinbarung: eine Vereinbarung zwischen WIAL Niederlande und einem Kunden über die Bereitstellung einer Ausbildung, Anleitung von WIAL Niederlande, ob zum Nutzen der Mitarbeiter des Kunden.
Training: eine Ausbildung von WIAL Niederlande zur Verfügung gestellt, wie auf seiner Website beschrieben. WIAL Netherlands bietet Schulungen in Form von Open Enrolment und als Firmen-/Gruppenschulung an. Eine Schulung kann in ein oder mehrere Module unterteilt sein und sich über mehrere Tage erstrecken.
Website: die Website von WIAL Netherlands: www.wialnl.nl

Artikel 2 Anwendbarkeit

1. Für alle Angebote, Offerten und Dienstleistungen von WIAL Netherlands sowie für alle von WIAL Netherlands geschlossenen Verträge gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht gemäß Artikel 2 Absatz 3 von ihnen abgewichen wird.

2. Mit der Anmeldung für einen Trainings-/Teamcoaching-/Teambesitz-/Beratungs- oder Forschungsauftrag akzeptiert der Auftraggeber die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. WIAL Niederlande lehnt die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, wie auch immer sie genannt werden, ausdrücklich ab.

3. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich zwischen WIAL Niederlande und dem Auftraggeber vereinbart wurden. Unter "schriftlich" wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch jede Form der elektronischen Kommunikation verstanden (z. B. per E-Mail oder über die Website).

4. In Fällen, die in dem betreffenden Vertrag und/oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorgesehen sind, trifft WIAL Netherlands angemessene Vorkehrungen.

5. Die (vollständige oder teilweise) Ungültigkeit oder Unverbindlichkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit oder Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen. Sollte sich eine Bestimmung als ungültig oder nicht verbindlich erweisen, werden WIAL Netherlands und der Kunde den ungültigen oder nicht verbindlichen Teil durch eine Bestimmung ersetzen, die gültig und verbindlich ist und deren Rechtsfolgen angesichts des Inhalts und der Tragweite der betreffenden Bestimmung so weit wie möglich denen des ungültigen oder nicht verbindlichen Teils dieser Bestimmung entsprechen.

Artikel 3 Online

Wir gehen davon aus, dass jeder Teilnehmer normale geschäftliche Umgangsformen pflegt, wie sie auch online üblich sind. Die Verhaltensnormen sind in der Datenschutzerklärung dargelegt. WIAL Niederlande ist nicht verantwortlich für die Arbeitsmethoden und Handlungen der Partei, von der die Online-Umgebung genutzt wird. WIAL Online verwendet derzeit Zoom. Mit der Teilnahme an einer WIAL-Online-Sitzung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden.

Artikel 4 Angebot

1. Die WIAL Niederlande unterbreitet das Angebot schriftlich per Post.

2. Das Angebot enthält eine Beschreibung des Kurses, des Leitfadens und/oder des dazugehörigen Materials. Das Angebot enthält auch einen Hinweis darauf, ob seine Nutzung obligatorisch ist.

3. Das Angebot muss mindestens die folgenden Informationen in klarer und verständlicher Form enthalten:

a. die Art und Weise der Durchführung der Vereinbarung;
b. wann die Ausbildung, Beratung beginnen wird;
c. die Bedingungen, unter denen die Ausbildung, Beratung nicht stattfinden kann;
d. soweit zutreffend: die Zugangsvoraussetzungen, um an der Ausbildung, Beratung teilnehmen zu können;
e. die Investition einschließlich aller zusätzlichen Kosten und Steuern;
f. die Zahlungsweise;
g. die Dauer (Laufzeit) der Vereinbarung.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Abschluss des Vertrags ausdrücklich mitgeteilt und sind Bestandteil der allgemeinen Informationen von WIAL Netherlands. Auf Wunsch des Kunden versendet WIAL Netherlands kostenlos ein Exemplar der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Das Abkommen enthält außerdem die folgenden Informationen:

a. die Identität und Anschrift von WIAL Niederlande;
b. das Recht des Kunden, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen gemäß Artikel 7 Absatz 1 aufzulösen;
c. die Gültigkeitsdauer des Angebots.

Artikel 5 Abkommen

1. Der Kunde geht einen Vertrag mit WIAL Netherlands ein, indem er sich für den Kurs, die Beratung anmeldet. Die Anmeldung für einen Kurs, eine Beratung erfolgt (i) über das Anmeldeformular aus der Broschüre von WIAL Netherlands, (ii) telefonisch, (iii) per E-Mail über das von WIAL Netherlands bereitgestellte digitale Anmeldeformular oder (iv) über das Anmeldeformular auf der Website.

2. Der Vertrag kommt zustande, wenn WIAL Netherlands die Anmeldung für einen Kurs, eine Beratung schriftlich per E-Mail annimmt, und gilt als zu dem Zeitpunkt zustande gekommen, an dem WIAL Netherlands die Anmeldung für einen Kurs, eine Beratung schriftlich per E-Mail an den Kunden bestätigt. Eine Firmenschulung, Führung wird immer mit der Unterzeichnung eines Vertrags bestätigt. Die Bestätigung einer Schulung, Beratung dient auch als Nachweis für die Anmeldung zu einem entsprechenden Produkt oder einer Dienstleistung. Die Erfüllung etwaiger Zulassungsvoraussetzungen für einen Kurs, eine Beratung ist keine Bedingung für den Vertragsabschluss. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Der Vertrag kommt auch dann zustande, wenn das Angebot nicht unterzeichnet wird, die Schulung aber stattgefunden hat/stattfinden wird.

3. Im Falle von Ausbildung, Beratung ist das Datum der Ausbildung, Beratung im Allgemeinen das Datum der ersten Sitzung.

4. WIAL Netherlands ist berechtigt, bei Dritten Auskünfte über die Kreditwürdigkeit eines Kunden einzuholen, der sich für eine bestimmte Ausbildung oder Beratung angemeldet hat. Wenn das Ergebnis einer solchen Bonitätsprüfung negativ ausfällt, ist WIAL Netherlands berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die schriftliche Zustimmung von WIAL Netherlands auf einen Dritten zu übertragen. WIAL Netherlands kann diese Zustimmung an weitere Bedingungen knüpfen.

Artikel 6 Löschung

1. Wenn nach Ansicht von WIAL Netherlands die Zahl der Anmeldungen für eine bestimmte Schulung oder einen bestimmten Auftrag nicht ausreicht, kann WIAL Netherlands mit dem Kunden vereinbaren, dass die betreffende Schulung oder das betreffende Schulungsmodul an einem anderen Schulungsort, zu einem anderen Datum und/oder zu einer anderen Uhrzeit stattfindet. Einigen sich WIAL Netherlands und der Kunde nicht auf diese Änderung(en), so ist der Kunde berechtigt, die betreffende Schulung kostenlos zu stornieren. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die bereits angebotenen Schulungsmodule zu zahlen.

2. Der Kunde hat das Recht, vor Beginn eines Trainings- oder Beratungsauftrags diesen zu stornieren. Die Stornierung kann nur per E-Mail an [email protected] erfolgen. Als Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei WIAL Niederlande gilt das Datum des Versands der betreffenden E-Mail. Für die Bestimmung der Höhe der Stornierungskosten gemäß Artikel 6 Absätze 3 und 4 gilt das Datum des geplanten Beginns des (verschobenen) Kurses oder der Beratung als Ausgangspunkt.

3. Im Falle einer Stornierung im Sinne von Artikel 6 Absatz 2 ist WIAL Netherlands berechtigt, dem Kunden die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

a. bei Stornierung bis zu zwei Monaten vor Kursbeginn: 10% der Investition, mindestens jedoch 50 EUR;
b. bei Stornierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Kursbeginn: 25% der Investition;
c. bei Stornierung zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Kursbeginn: 50% der Investition;
d. bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn: die gesamte Investition.

4. Wenn der Auftraggeber einen Schulungs- oder Beratungsauftrag storniert, nachdem dieser von WIAL Netherlands auf Wunsch des Auftraggebers gemäß Artikel 7 Absatz 4 neu angesetzt wurde, ist WIAL Netherlands berechtigt, dem Auftraggeber die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

a. bei Stornierung im Zeitraum zwischen dem Datum der Verlegung und zwei Wochen vor Beginn des verlegten Kurses, Beratungsauftrag: 50% der Investition;
b. bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn des verlegten Kurses, Beratungsauftrag: die gesamte Investition.

5. Wenn der Auftraggeber einen Schulungs- und Beratungsauftrag storniert, nachdem dieser von WIAL Netherlands auf Antrag des Auftraggebers gemäß Artikel 7 Absatz 5 geändert wurde, ist WIAL Netherlands berechtigt, dem Auftraggeber die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

a. im Falle einer Stornierung in der Zeit zwischen dem Datum der Änderung und zwei Wochen vor Beginn des geänderten Kurses: 50% der Investition, für die der Kunde ursprünglich (d.h. vor der Änderung) eingeschrieben war, es sei denn, die Investition für die geänderte Situation ist höher als die Investition für die ursprüngliche, in diesem Fall werden 50% der Investition für die geänderte Situation berechnet;
b. im Falle einer Kündigung weniger als zwei Wochen vor Beginn der geänderten Situation: die Gesamtinvestition, für die der Kunde ursprünglich (d.h. vor der Änderung) angemeldet war, es sei denn, die Gesamtinvestition für die geänderte Situation übersteigt die Gesamtinvestition für die ursprüngliche Situation; in diesem Fall wird die Gesamtinvestition für die geänderte Situation berechnet.

6. Die Stornierung eines Auftrags für Schulung, Beratung durch den Auftraggeber kann nur erfolgen, bevor WIAL Niederlande mit der Durchführung des Auftrags für Schulung, Beratung begonnen hat. Die Stornierung eines Auftrags für Schulung und Beratung kann nur per E-Mail an [email protected] erfolgen. Als Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung bei WIAL Netherlands gilt das Datum der Absendung der betreffenden E-Mail. Bei der Bestimmung der Höhe der Stornierungskosten im Sinne von Artikel 6 Absatz 7 gilt das Datum des geplanten Beginns des Schulungs- und Beratungsauftrags als Ausgangspunkt.

7. Im Falle einer Stornierung im Sinne von Artikel 6 Absatz 6 ist WIAL Netherlands berechtigt, dem Kunden die folgenden Kosten in Rechnung zu stellen:

a. im Falle einer Stornierung nach Abschluss der Vereinbarung und wenn die Buchstaben b, c oder d dieses Artikels 6 Absatz 7 nicht betroffen sind: 20 % der Kosten des Kurses, Beratungsauftrag;
b. im Falle einer Stornierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Beginn der ersten Sitzung: 25 % der Kosten des Kurses, Beratungsauftrag;
c. bei Stornierung zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Beginn der ersten Sitzung: 50 % der Kosten für den Kurs, Beratungsauftrag;
d. bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn der ersten Sitzung: die gesamten Kosten für den Kurs, Beratungsauftrag.

Artikel 7 - Beendigung/Verlagerung des Abkommens über Ausbildung und Berufsberatung

1. Ist der Kunde eine natürliche Person, hat er das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsabschluss aufzulösen.

2. Wenn der Kunde den Vertrag nach Beginn der Schulung vorzeitig kündigt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des vom Kunden an WIAL Niederlande gezahlten oder noch geschuldeten Betrags, mit Ausnahme (i) der in Artikel 7(3) genannten Bestimmungen.

3. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der Investition in eine Schulung liegt im alleinigen Ermessen von WIAL Netherlands und ist nur im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags infolge einer schweren Krankheit oder eines Unglücks möglich - wobei WIAL Netherlands einen Nachweis in Form eines ärztlichen Attests oder auf andere Weise verlangen kann - und sofern die Schulung noch nicht begonnen hat oder geplant ist. Aus dem ärztlichen Attest oder einer anderen Bescheinigung muss der vom Teilnehmer geltend gemachte (medizinische) Umstand hervorgehen.

Verschiebung von Schulungen, Anleitungen
4. WIAL Niederlande kann in Ausnahmefällen, auf Antrag des Kunden, einen Kurs, Beratung zu einem anderen Ort, Datum und / oder Zeit zu verschieben. Die Entscheidung über die Verlegung eines Kurses oder einer Beratung liegt allein bei WIAL Netherlands. WIAL Netherlands berechnet dem Kunden 125 EUR (50 EUR, wenn die Investition ohne MwSt. 250 EUR oder weniger beträgt) ohne MwSt. für die administrative Bearbeitung einer Verlegung. Der Kunde muss diese Kosten (zusammen mit allen anderen noch fälligen Kosten für die Schulung, Beratung) spätestens 14 Tage nach der Entscheidung von WIAL Netherlands, die Schulung, Beratung zu verlegen, bezahlen. Diese Kosten umfassen in jedem Fall die Kosten für die Sitzungen, die bereits vor der Verlegung der Schulung, Beratung stattgefunden haben, einschließlich der Kosten für den Veranstaltungsort und die Organisation. Diese Kosten werden nicht von den Gesamtkosten der verlagerten Schulung, Beratung abgezogen. Die vom Kunden gemäß Artikel 9 gewählte Zahlungsweise sowie der Zeitpunkt der Zahlung bleiben unverändert.

Änderung von Schulungen, Anleitungen
5. WIAL Netherlands kann in Ausnahmefällen einen Kurs, eine Anleitung auf Wunsch des Kunden in einen anderen Kurs, eine andere Anleitung ändern. Die Entscheidung darüber, ob ein Kurs, eine Beratung geändert wird, liegt allein bei WIAL Netherlands. WIAL Netherlands stellt dem Kunden 125,- EUR (50,- EUR, wenn die Investition ohne MwSt. 250,- EUR oder weniger beträgt) ohne MwSt. für die administrative Bearbeitung einer solchen Änderung in Rechnung. Der Kunde muss diese Kosten zusammen mit den vollen Kosten für die bereits begonnenen Module der Schulung, Anleitung spätestens 14 Tage nach der Entscheidung von WIAL Netherlands zur Änderung der Schulung, Anleitung bezahlen.
6. WIAL Netherlands behält sich das Recht vor, einen Kurs, eine Anleitung zu ändern, wenn eine Neuprogrammierung erforderlich ist oder wenn eine qualitative Verbesserung des Kurses, der Anleitung angestrebt wird.
7. WIAL Netherlands behält sich das Recht vor, die in der Vereinbarung angegebene Gruppengröße um maximal drei Teilnehmer zu erhöhen.

Artikel 8 Bescheinigung und Zertifizierung

1. Jeder Teilnehmer erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebescheinigung der WIAL Niederlande, sofern er das gesamte Programm besucht hat. Zu Beginn und am Ende der Schulung unterzeichnet der Teilnehmer das Teilnahmeformular, um seine Anwesenheit zu belegen.

2. WIAL Niederlande hat eine Reihe von Ausbildungskursen, mit denen ein von WIAL offizieller Zertifizierungsprozess verbunden ist. Erfüllt ein Teilnehmer alle Anforderungen, kann er WIAL Niederlande bitten, den Teilnehmer bei WIAL zu nominieren, um den Zertifizierungsprozess zu starten.

Artikel 9 Zahlung

1. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Privatperson, erfolgt die Zahlung ausschließlich in Form einer Pauschalzahlung 14 Tage vor Beginn der Schulung. Der Kunde überweist den Betrag an die auf der Rechnung von WIAL Nederland angegebene IBAN-Nummer unter Angabe der dort genannten Referenz.

2. Wenn die Möglichkeit angeboten wird, kann der Kunde die Kosten für eine Schulung in Raten bezahlen. In diesem Fall muss der Kunde die gewählte Zahlungsart bei der Anmeldung zu einer Schulung angeben und kann sie nach der Anmeldung zu einer Schulung nicht mehr ändern. Für die Ratenzahlung wird ein Aufschlag erhoben.

3. Die Zahlung hat spätestens zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu erfolgen. WIAL Netherlands ist bestrebt, die (erste) Rechnung vier Wochen vor Beginn der Schulung an den Auftraggeber zu senden. WIAL Netherlands gewährt ein Zahlungsziel von 14 Tagen.

4. Der Auftraggeber muss die gesamten Kosten für eine Unternehmens-/Gruppenschulung bzw. den vertraglich festgelegten Vorschussbetrag im Falle eines Beratungsauftrags vor der ersten Sitzung der Unternehmens-/Gruppenschulung bzw. des Beratungsauftrags an WIAL Niederlande gezahlt haben. Es sei denn, der Auftraggeber einer Schulung hat sich im Voraus und vertraglich festgelegt für die Ratenzahlung entschieden. Die Ratenzahlung bedeutet, dass 50 % vor dem ersten Starttag und die zweiten 50 % vor Beginn der zweiten Hälfte der Schulung bezahlt werden. Die Termine sind auf der Rechnung angegeben. Der Kunde zahlt einen Aufschlag für die Ratenzahlung.

5. Der Auftraggeber hat die Rechnung für Beratungs- und Forschungsarbeiten spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu bezahlen.

6. Hat der Kunde den fälligen Betrag nicht innerhalb der festgesetzten Frist vollständig bezahlt, schickt WIAL Netherlands dem Kunden eine Zahlungserinnerung, in der dem Kunden die Möglichkeit gegeben wird, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zahlungserinnerung noch zu zahlen. Hat der Kunde den fälligen Betrag nicht innerhalb dieser Frist vollständig gezahlt, gerät er ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug.

7. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der festgesetzten Frist, so gehen die zusätzlichen Inkassokosten zu seinen Lasten. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 10 % des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 115 EUR. WIAL Netherlands fordert außerdem die gesetzlichen Handelszinsen ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung bis zum Tag der vollständigen Zahlung. Handelt es sich bei dem Kunden jedoch um eine Privatperson, werden die zusätzlichen Kosten (einschließlich der gesetzlichen Zinsen) gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Bei nicht fristgerechter Zahlung übergibt WIAL Netherlands die Forderung an ein Inkassobüro.

8. Hat sich der Kunde für eine Ratenzahlung entschieden und kommt er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so werden ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde in Verzug ist, alle Raten sofort fällig und zahlbar.

9. Wenn es sich bei dem Kunden um eine Einzelperson handelt und der Arbeitgeber des Kunden die Zahlungsverpflichtung im Zusammenhang mit der Schulung mitverpflichtet und/oder den Vertrag mitunterzeichnet hat, haften sowohl der Kunde als auch sein Arbeitgeber gesamtschuldnerisch für die Zahlung aller Beträge, die der Kunde WIAL Netherlands im Rahmen des Vertrags schuldet und jederzeit schulden kann. Die gesamtschuldnerische Haftung des Arbeitgebers bleibt auch im Falle einer zwischenzeitlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen dem Kunden und dem Arbeitgeber in vollem Umfang bestehen.

Artikel 10 Legitimation

1. Bei der Anmeldung zu einer Schulung ist der Kunde verpflichtet, auf dem Anmeldeformular den korrekten und vollständigen Namen des Kunden, wie er in einem gültigen Ausweisdokument angegeben ist, und ggf. den Teilnehmer, der an der Schulung teilnehmen wird, anzugeben.

2. Jede Person, die an einer Schulung teilnimmt, ist verpflichtet, die in Artikel 5 Absatz 2 genannte schriftliche Bestätigung in Verbindung mit einem gültigen Ausweis während der Sitzungen der Schulung mit sich zu führen und auf Verlangen des Moderators oder eines anderen Mitarbeiters von WIAL Niederlande vorzuzeigen.

Artikel 11 Investitionen

1. Die Kosten der einzelnen Schulungen und die Zahlungsmodalitäten (sowie die Möglichkeit einer Ratenzahlung für die jeweilige Schulung) sind in den Broschüren und auf der Website angegeben. Die Kosten für den Veranstaltungsort und das Arrangement sind ein untrennbarer Bestandteil der Gesamtkosten der Schulung, es sei denn, es wurde mit dem Firmen-/Gruppenkunden vertraglich vereinbart, dass er selbst für einen Veranstaltungsort und ein Arrangement sorgt. In diesem Fall kümmert sich der Kunde z.B. um die Auswahl, die Reservierung, eventuelle Hilfsmittel wie einen Beamer und die Bezahlung.

2. Zwischenzeitliche kostensteigernde Faktoren (wie z. B. Einkaufspreise, Wechselkurse, Löhne, Steuern, Zölle, Abgaben und Frachten), die nach Abschluss des Vertrags ins Spiel kommen, können von WIAL Niederlande an den Kunden weitergegeben werden.

3. Handelt es sich bei dem Kunden um eine Privatperson und führen die in Artikel 11 Absatz 2 genannten investitionserhöhenden Faktoren innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsabschluss zu einer Änderung der Investition in eine Schulung, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen.

4. Alle von WIAL Niederlande genannten Beträge verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.

Artikel 12 Haftung WIAL Niederlande

1. Wenn der Auftraggeber oder die Teilnehmer an einem Schulungs-, Beratungs- oder Interim-Auftrag einen Schaden erleiden, beschränkt sich die Haftung von WIAL Niederlande in jedem Fall auf den Ersatz des direkten Schadens (die Haftung für indirekten Schaden - z.B. Folgeschaden, Verzögerungsschaden, Gewinnausfall und Umsatzverlust - ist daher ausgeschlossen). Der Umfang der Schadensersatzpflicht ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde in dem Kalenderjahr (oder für das Kalenderjahr) gezahlt hat, in dem das schädigende Ereignis eingetreten ist. Die Entschädigungspflicht von WIAL Nederland übersteigt in keinem Fall den Betrag, den der Versicherer von WIAL Nederland tatsächlich an WIAL Nederland gezahlt hat.

2. WIAL Netherlands haftet in keiner Weise für Schäden, gleich welcher Art, die sich aus (irgendwelchen) unrichtigen oder unvollständigen Informationen/Empfehlungen/Ratschlägen im Zusammenhang mit der Schulung, der Beratung oder dem Interim-Auftrag ergeben. Dazu gehören: die Informationen/Empfehlungen/Ratschläge, die vom Moderator oder über die Schulungsunterlagen, die Broschüre oder jede andere Arbeit, die sich aus einem Schulungs-, Beratungs- oder Interimsauftrag ergibt oder damit zusammenhängt.

3. WIAL Niederlande haftet nicht, wenn ein Teilnehmer die (Sicherheits-)Anweisungen nicht befolgt.

4. Die Haftung von WIAL Netherlands erstreckt sich auch auf alle Personen, für die WIAL Netherlands verantwortlich ist (z. B. Personen, die bei WIAL Netherlands beschäftigt sind oder von WIAL Netherlands mit der Ausführung des Vertrags beauftragt wurden).

5. Nimmt der Auftraggeber nicht selbst an einem Training, einer Beratung oder einem Interimseinsatz teil, garantiert der Auftraggeber, dass die Teilnehmer, zu deren Gunsten das Training, die Beratung oder der Interimseinsatz durchgeführt wurde, die vorgenannten Haftungsbeschränkungen akzeptiert haben.

Artikel 13 Lieferung von Schulungsmaterial

1. Gegebenenfalls liefert WIAL Netherlands dem Kunden die Schulungsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der Schulung.

2. Falsches oder beschädigtes Schulungsmaterial wird von WIAL Niederlande unverzüglich und kostenlos ersetzt.

3. Alle Lieferzeiten für die von WIAL Netherlands verwendeten Schulungsmaterialien wurden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der WIAL Netherlands zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannten Daten festgelegt. WIAL Netherlands übernimmt keine Verantwortung für die Überschreitung von Lieferzeiten.

4. WIAL Netherlands ist nicht an Lieferfristen gebunden, die aufgrund unvorhergesehener Umstände, die nach Abschluss des Vertrags eingetreten sind, nicht eingehalten werden können.

5. Beim Versand von Schulungsunterlagen ins Ausland werden die tatsächlichen Kosten nach den aktuellen Basistarifen der Post NL berechnet, mit einem Zuschlag von 10% für die administrative Bearbeitung.

Artikel 14 Versagensmoderator

1. Im Falle von Krankheit und/oder Verhinderung eines Moderators sorgt WIAL Netherlands - soweit möglich - für einen gleichwertigen Ersatz. Wenn ein gleichwertiger Ersatz nicht möglich ist, informiert WIAL Netherlands den Auftraggeber so schnell wie möglich und schlägt alternative Termine vor, an denen der betreffende Schulungs- oder Beratungsauftrag durchgeführt werden kann.

2. Im Falle von Krankheit und/oder Verhinderung eines Moderators hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf (Schadensersatz). WIAL Netherlands berechnet keine zusätzlichen Kosten für die Bereitstellung von Unterrichtstagen, die durch Krankheit und/oder Verhinderung eines Facilitators entstehen.

3. Ein Kunde kann nicht (i) einen Schulungs-, Beratungs- oder Interimseinsatz aufgrund eines Versagens des Facilitators kostenlos stornieren oder (ii) den Vertrag aufgrund eines Versagens des Facilitators vorzeitig beenden.

Artikel 15 Vertraulichkeit

WIAL Netherlands, seine Mitarbeiter und/oder Personen, die für WIAL Netherlands arbeiten, behandeln die vom Kunden bereitgestellten Informationen vertraulich.

Artikel 16 Personenbezogene Daten

WIAL Netherlands verarbeitet die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit der Datenschutzpolitik von WIAL Netherlands. Der Kunde garantiert, dass er selbst und die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt werden, informiert wurden und mit der Verarbeitung ihrer Daten durch WIAL Netherlands einverstanden sind. Die Datenschutzrichtlinie kann auf der Website eingesehen werden.

Artikel 17 Rechte an geistigem Eigentum

1. Alle Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich des Urheberrechts, an den von WIAL Netherlands zur Verfügung gestellten und zusammengestellten Schulungsunterlagen (mit Ausnahme der im Handel erhältlichen Bücher) sind Eigentum von WIAL Netherlands. Kein Teil dieser Veröffentlichungen darf ohne die schriftliche Zustimmung von WIAL Netherlands vervielfältigt und/oder weitergegeben werden.

2. Der Kunde garantiert, dass Zeichnungen, Modelle, Materialien oder andere Arbeiten, die er oder die Teilnehmer, zu deren Gunsten die Schulung absolviert wurde, WIAL Netherlands zur Verfügung gestellt haben, keine Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzen oder beeinträchtigen.

Artikel 18 Geschäftspartner

WIAL Netherlands ist berechtigt, eine Schulung oder Teile davon durch einen von WIAL Netherlands autorisierten Geschäftspartner durchführen zu lassen; in diesem Fall gelten der Vertrag zwischen dem Kunden und WIAL Netherlands und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in vollem Umfang.

Artikel 19 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von WIAL Niederlande geändert werden. Die Bekanntgabe erfolgt durch eine persönliche Mitteilung oder durch eine allgemeine Mitteilung auf der Website.

Artikel 20 Beilegung von Streitigkeiten

1. Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.

2. Bei Streitigkeiten über den Abschluss oder die Ausführung von Verträgen, die sich auf die von WIAL Netherlands zu erbringenden oder zu liefernden Dienstleistungen beziehen, hat der Auftraggeber zunächst mit dem betreffenden Facilitator oder vor Ort mit einer anderen Person aus der Organisation von WIAL Netherlands zu sprechen.

3. Wenn der Streit nicht zufriedenstellend beigelegt werden kann, kann der Kunde die Beschwerde an die Geschäftsführung von WIAL Netherlands per E-Mail an [email protected] senden . Die Geschäftsleitung von WIAL Netherlands antwortet innerhalb von fünf Arbeitstagen.

4. Wenn die Behandlung dieser Angelegenheit nicht zu einer für den Kunden zufriedenstellenden Lösung geführt hat, kann der Kunde den Streitfall den ordentlichen Gerichten am Sitz von WIAL Netherlands vorlegen.

5. Ein Streitfall muss innerhalb von 12 Monaten nach seiner Entstehung bei der WIAL Niederlande eingereicht werden.